8. Seminar für Verwaltungsbeiräte

Nunmehr zum 8. Mal hat die WEG-Verwaltung der Baugenossenschaft Ober- und Unterschleißheim eG zum Seminar für Verwaltungsbeiräte am Donnerstag, den 25. Februar 2016 eingeladen. Die Teilnahme war wieder kostenlos. Nach dem Motto: Bildung soll ja vorzugsweise nichts kosten. Die Veranstaltung war mit rund 60 interessierten Verwaltungsbeirätinnen und Verwaltungsbeiräten wieder gut besucht. Die Seminare vermitteln mit interessanten Vorträgen zu aktuellen Themen des Wohnungseigentums einen über Ober- und Unterschleißheim hinaus bekannt guten Ruf.

Die rege Teilnahme und das große Interesse war sicherlich auch wieder das Ergebnis der Wahl der für viele Verwaltungsbeiräte interessanten Themen und der unterschiedlichen Referenten.

Folgende Themen wurden dieses Mal behandelt:

  • 1) Grundsatz der Nichtöffentlichkeit bei Eigentümerversammlungen
  • 2) Rückbauansprüche bei nicht genehmigten baulichen Veränderungen
  • 3) Unterlassungsansprüche bei „Störern“
  • 4) Neuerungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV 2015) bei Aufzügen

Die Themen aus dem Wohnungseigentumsrecht sowie der aktuellen Rechtsprechung aus diesem Bereich wurden den interessierten Zuhörern von Herrn Rechtsanwalt Konstantin Riesenberger dargelegt. Der in München und überregional jahrzehntelang tätige und auf das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) spezialisierte Rechtsanwalt war bereits das 8. Mal beim Seminar der Baugenossenschaft als Referent vertreten. Die Änderungen der neuen Betriebssicherheitsverordnung bzgl. der Aufzüge wurde von einem Vertreter des TÜV-Süd den Seminarteilnehmern näher gebracht.

Herr Picman, Leiter der WEG-Verwaltung, stellte in seiner Begrüßung die Tätigkeitsbereiche der Baugenossenschaft Ober- und Unterschleißheim eG kurz vor und machte die Seminarteilnehmer darauf aufmerksam, dass am 15.03.2016 ein Jubiläum zu feiern ist. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wird 65. Ohne dieses Gesetz wäre die Bildung einer Eigentumswohnung nicht möglich. Außerdem gäbe es nicht so schöne Begriffe wie „Sondernutzungsrecht“, „Abgeschlossenheitsbescheinigung“, „Gemeinschaftsordnung“ usw.

Herr Riesenberger griff das Vorwort auf und informierte darüber, dass es bis zum Jahre 1900 (vor Einführung des BGB) lediglich das sogenannte Stockwerkseigentum gab. Diese Eigentumsform hatte auch den Spottnamen Händelhaus (in Süddeutschland: „Streithäuser“), weil Streit zwischen den Eigentümern hier häufig gewesen sein soll. Zwischen 1900 und 1951 gab es außer dem Erbbaurecht und dem Eigentum an einem Haus als Ganzem keinerlei weiterführenden Rechte zum Erwerb einer Wohnung. Die Eigentumswohnung, so wie wir sie heute kennen, war somit bis zur Verabschiedung des Wohnungseigentumsgesetzes am 15.03.1951 faktisch nicht existent.

Mit Interesse wurde auch der Vortrag des Vertreters des TÜV Süd verfolgt. Überraschend war für die Seminarteilnehmer die Information, dass mit der Einführung der neuen Betriebssicherheitsverordnung der Bestandsschutz bei Aufzügen wegfällt. Dieser Umstand ist für die Aufzugsfirmen in Deutschland gleichbedeutend mit einem Konjunkturprogramm in Höhe von 3 bis 6 Milliarden Euro, welche außer den Kommunen u. a. auch von Eigentümergemeinschaften in den kommenden Jahren zusätzlich finanziert werden müssen. An dieser Stelle wurde von Seiten des Referenten die Verwunderung geäußert, dass dies in der Öffentlichkeit gar nicht wahrgenommen, aber auch nicht kommuniziert wird.

Die Einladung der Baugenossenschaft zu einem kleinen Imbiss nach den Vorträgen bot den Teilnehmern eine ungezwungene Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch zwischen den Verwaltungsbeiräten.

Das Seminar für Verwaltungsbeiräte war bereits der 8. Informationsabend zu den Themen Wohnungseigentumsgesetz und WEG-Verwaltung. Die Baugenossenschaft freut sich jetzt schon auf das 9. Seminar für Verwaltungsbeiräte.

Unterlagen zu dieser Veranstaltung erhalten Sie gerne auf Nachfrage.